Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der Leadtree GmbH, Bahnhofstr. 94a, 82166 Gräfelfing (im Folgenden: Leadtree) und dem Auftraggeber wie auch dessen Rechtsnachfolgern.

(2) Die Leadtree erbringt ihre Dienste, Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(3) Vertragspartner können nur Unternehmer werden, d.h. Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit handeln. Die Leadtree ist daher berechtigt, entsprechende Nachweise vom Auftraggeber zu verlangen.

 

 

2) Vertragsgegenstand

(1) Die Leadtree erbringt unterschiedliche Dienstleistungen im Online-Bereich.

(2) Den genauen Vertragsgegenstand bestimmen die Parteien individualvertraglich im Rahmen eines konkreten Angebots, das die Leadtree dem Auftragnehmer unterbreitet (im nachfolgenden „Auftrag“ genannt)

 

 

3) Vertragsschluss

Die Leadtree unterbreitet dem Auftraggeber ein schriftliches Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer dieses Angebot – schriftlich oder mündlich – annimmt.

 

 

4) Vergütung der Leistungen

(1) Die Vergütung für die Leistungen der Leadtree vereinbaren die Parteien individualvertraglich im Rahmen des Auftrags.

(2) Die Leadtree rechnet ihre Leistungen jeweils zum Beginn und gegen Mitte eines jeden Monats als Vorkasse ab.

 

 

5) Pflichten der Leadtree

(1) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass im Online-Bereich überwiegend keine exakten Vorgaben der Suchmaschinen-Betreiber und Portal-Betreiber existieren, sondern lediglich Empfehlungen, Hinweise und Richtlinien ausgesprochen werden.

(2) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die vereinbarten Ziele von einer Vielzahl von Faktoren abhängen, die nicht alle beeinflussbar sind. Insofern kann die Leadtree für eine konkrete Positionierung bzw. Platzierung keine Gewähr und keine Garantie übernehmen.

 

 

6) Mitwirkungspflichten

(1) Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, sämtliche Handlungen, die für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung der Leadtree erforderlich sind, auf ein erstes Anfordern hin auszuführen. Welche Handlungen des Auftraggebers genau für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich sind, ist im Einzelfall von der Leadtree zu bestimmen.

(2) Sollte der Auftraggeber die von ihm eingeforderten Handlungen nicht vornehmen oder deren Vornahme verweigern, ist die Leadtree nicht zur Erbringung der Leistung verpflichtet, für die die Mitwirkungshandlung des Auftraggebers erforderlich ist. Hierdurch verliert die Leadtree jedoch nicht ihren Vergütungsanspruch für die Leistung. Zudem haftet die Leadtree nicht für die Schäden, die durch die fehlende Mitwirkungshandlung des Auftraggebers entstehen.

 

 

7) Nutzungsrechte

(1) Der Auftraggeber erhält an den von der Leadtree erbrachten Leistungen ein sachlich und räumlich uneingeschränktes, zeitlich unbefristetes einfaches Nutzungsrecht. Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar.

 

 

8) Haftung / Gewährleistung

(1) Da seitens der Suchmaschinen-Betreiber und Portal-Betreiber keine exakten Vorgaben existieren, besteht die sehr geringe Wahrscheinlichkeit, dass einzelne Maßnahmen der Leadtree zu einem Ausschluss des Auftraggebers von der jeweiligen Internet-Plattform des Portal-Betreibers führen können. Eine Haftung der Leadtree in diesen Fällen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Ausschluss basiert auf einer schuldhaften, objektiv fehlerhaften Leistung der Leadtree.

(2) Die Leadtree unterhält für ihren Dienst ein ständig überwachtes System. Bei ordnungsgemäß laufendem System ist eine jederzeitige Nutzung der Dienste der Leadtree gewährleistet. Die Leadtree gewährleistet insoweit eine Verfügbarkeit seiner Dienste von 98 % im Jahresdurchschnitt. Ausgenommen ist die Nichterreichbarkeit der Dienste, die durch höhere Gewalt oder technisch bedingt verursacht wurde und nicht im Einflussbereich der Leadtree liegen.

(3) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die Leadtree lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die Leadtree, ihrer Mitarbeiter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

(4) Die Haftung ist, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, der Verletzung einer Kardinalspflicht oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch die Leadtree, ihrer Mitarbeiter oder ihrer Erfüllungsgehilfen auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.

(5) Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

 

 

9) Geheimhaltung

(1) Die Leadtree verpflichtet sich, sämtliche Informationen, Daten und Unterlagen des Auftraggebers, die ihr im Rahmen der Tätigkeit mündlich, schriftlich oder elektronisch bekannt werden (vertrauliche Informationen) geheim zu halten, insbesondere nicht Dritten preis zu geben und sie mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vertraulich zu behandeln. Vertrauliche Informationen dürfen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch den Auftraggeber an Dritte weitergegeben werden.

(2) Die Leadtree ist weiter verpflichtet, die vertraulichen Informationen nur für Zwecke der Zusammenarbeit zu verwenden.

(3) Sollte die Leadtree (etwa durch gesetzliche Verpflichtung, gerichtliche oder behördliche Anordnung) rechtlich gezwungen sein, vertrauliche Informationen Dritten zu offenbaren, so hat die Leadtree den Auftraggeber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

(4) Die Leadtree ist verpflichtet, alle ihr im Rahmen dieses Auftrags zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren und sicher zu stellen, dass Dritte keine Einsicht nehmen können.

 

 

10) Vertragslaufzeit / Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei jederzeit gekündigt werden.

(2) Die genaue Vertragslaufzeit und die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem individualvertraglich vereinbarten Auftrag.

 
 
11) Whitelabel

(1) Es besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit, die Leistungen der Leadtree in Form des sogenannten Whitelabels gegenüber eigenen Kunden anzubieten. In einem solchen Fall tritt der Auftraggeber im Außenverhältnis gegenüber seinen Kunden als Erbringer der Dienstleistung auf. Die Leadtree schließt mit dem Kunden des Auftraggebers keinen Vertrag ab, sondern wird lediglich als Subunternehmer für den Auftragnehmer im Verhältnis gegenüber seinem Kunden tätig. Es obliegt allein dem Auftraggeber, im Verhältnis zu seinem Kunden sämtliche rechtlichen Vorschriften (insb. Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht) einzuhalten.

(2) Wünscht der Auftraggeber ein solches Whitelabel-Verhältnis, bedarf es hierzu einer ausdrücklichen, gesonderten Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der Leadtree.

(3) Für den Whitelabel-Vertrag fällt neben der in § 4 geregelten Vergütung ein gesondertes Entgelt an. Die Parteien vereinbaren individualvertraglich im Rahmen des Auftrags die konkrete Höhe.

(4) Abweichend von § 7 ist der Auftraggeber berechtigt, seinen eigenen Kunden die entsprechenden einfachen Nutzungsrechte zeitlich befristet bis zum Ende des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und der Leadtree einzuräumen.

(5) Sollte es zu einer Rechtsverletzung oder Schädigung durch den Kunden des Auftraggebers kommen, haftet der Auftraggeber gegenüber der Leadtree für dieses Verhalten in vollem Umfang.

 

 

12) Übertragung von Vertragsverhältnissen

Leadtree ist berechtigt, bestehende Vertragsverhältnisse mit dem Auftraggeber mit einer für sie schuldbefreienden Wirkung auf eine noch zu gründende Kapitalgesellschaft zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch Erklärung von Leadtree und der Kapitalgesellschaft gegenüber dem Auftraggeber. Mit Übertragung tritt die übernehmende Kapitalgesellschaft in alle Rechte und Pflichten aus den zwischen Leadtree und dem Auftraggeber bestehenden Verträgen ein. Der Auftraggeber stimmt der Übertragung des Vertragsverhältnisses auf eine solche Kapitalgesellschaft hiermit bereits im Voraus zu. 13 Änderungen, Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Gerichtsstand für die sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von der Leadtree, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

 

 

13) Änderungen, Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Gerichtsstand für die sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von der Leadtree, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.